Durch unser Verleihsystem können außerdem Masken und Schlauchgeräte einfach und schnell bezogen werden. Darüber hinaus verkaufen wir unter anderem Staubschutzmasken, Gasfilter, Partikelfilter und Kombinationsfilter. Die von der Komunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen werden ebenfalls von uns durchgeführt.
Ihr Atemanschluss (Maske) wird einer kompletten Reinigung und Desinfektion unterzogen, anschließend werden die Bauteile gewechselt, die nach Vorgaben des jeweiligen Herstellers und der Richtlinie des KUVB (BGR/GUV) -R190 auszutauschen sind. Sollten weitere Bauteile fehlen oder defekt sein, werden diese ergänzt bzw. gewechselt. Danach wird eine Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung mit einem zugelassenen Prüfgerät durchgeführt.
Hat Ihre Maske die Prüfung bestanden, wird sie luftdicht verpackt und mit einem Vermerk für den nächsten Prüftermin versehen. Somit kann sie bis zu 24 Monate gelagert werden.
Pflege und Überwachung der Wartungsfristen für Notfallmasken, die sich nach ADR 8.1.5.3 an Bord von Fahrzeugen befinden müssen
In der ADR Anlage B „Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung" Teil 8 „Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und Dokumetation" wird unter Punkt 8.1.5.3 für bestimmte Klassen eine zusätzliche Ausrüstung vorgeschrieben
"An Bord von Fahrzeugen für die Gefahrzettel-Nummer 2.3 oder 6.1 muss sich für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine Notfallmaske befinden."
Diese Notfallfluchtmaske muss mit einem Gas/Staub-Kombinationsfilter des Typs A1B1E1K1-P1 oder A2B2E2K2-P2 nach Norm EN 141 ausgestattet sein. Bei der Notfallfluchtmaske und dem geforderten Gas/Staub-Kombinationsfilter handelt es sich dann nach den Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der komunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) um ein Atemschutzgerät. Diese werden in der BGR/GUV -R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten" als Fluchtgeräte, die im Gefahrenfall ausschließlich zur Selbstrettung eingesetzt werden dürfen, eingestuft. Die Notfallfluchtmaske wird gemäß BGR/GUV -R 190 als Vollgesichtsmaske nach DIN EN 136 eingestuft. Durch die Einstufung sind an der Vollgesichtsmaske Instandhaltungsarbeiten mit definierten Prüffristen durchzuführen.
Für die Einhaltung der Instandhaltungs- und Prüffristen ist der Unternehmer verantwortlich.
Die anfallenden Arbeiten können jedoch nur – nach Gebrauchsanweisung des Herstellers – von geprüften Atemschutzgerätewarten durchgeführt werden. Unsere geprüften Atemschutzgerätewarte könnten für Sie diese Instandhaltungs- und Prüfarbeiten übernehmen bzw. diese Termine überwachen. Damit sind Ihre Fahrzeuge immer mit einer geprüften und einsatzbereiten Ausrüstung bestückt.
Alternativ dazu gäbe es die für Sie die Möglichkeit, geprüfte Atemschutzmasken von uns zu mieten. Damit hätten Sie den Vorteil, dass Ihre Fahrzeuge jederzeit mit geprüften Atemschutzmasken bestückt sind, die zu den notwendigen Terminen von uns automatisch getauscht werden. Für Fragen btw. für die Erstellung eines konkreten Angebotes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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