Brandschutz

Ein Brandschutzseminar hilft, Brandgefahren zu erkennen und Brände zu verhindern. Die Teilnehmer werden zudem für Gefahrensituationen sensibilisiert, lernen sich im Ernstfall richtig zu verhalten und somit Vermögenswerte und vor allem sich selbst zu schützen.

Berufsgenossenschaftliche Vorgabe

 

Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1) vor:

  • im § 4: Unterweisung der Versicherten

„Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung und Maßnahmen zu ihrer Verhütung … zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

  • und im § 22: Notfallmaßnahmen

„Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen … geboten sind. Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."

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